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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung

1. Werbeauftrag

1.1 „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbemittels oder
mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden („Auftraggebers“) in Informations-
und Kommunikationsdiensten, insbesondere Internetangeboten
der BÖRDE Marketing Medienagentur, Torsten Klauke, Steinstraße 9, 59557
Lippstadt (nachfolgend „Anbieter“ genannt) zum Zweck der Verbreitung.
Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden
innerhalb eines Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen oder
durch e-mail geschlossenen Vereinbarung.
1.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen
Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie
mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich
ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf
Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

2. Vertragsschluss, Kündigung
2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt
der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-mail erfolgende
Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen
Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
2.2 Aufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden vorbehaltlich
anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen und auf deren
Rechnung angenommen.
2.3 Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.

3. Abwicklung der Aufträge
3.1 Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf
einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
die gebuchten Schaltzeiten so rechtzeitig abzurufen, dass sie innerhalb
eines Jahres seit Vertragsabschluss abgewickelt werden können. Wird das
Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch
nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden
Vergütung bleibt hiervon unberührt.
3.2 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht
zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten;
dies gilt insbesondere auch, wenn die gebuchten PageImpressions
nicht erreicht wurden. Der Auftraggeber hat - wenn nichts anderes
vereinbart - rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme
von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn
er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der
Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf
rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten
nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Bei Insolvenz entfällt jeglicher
Nachlass.
3.3 Die vereinbarten Zeiten für die Platzierung der Online-Werbemittel
werden vom Anbieter nach Möglichkeit eingehalten. Kann ein Werbemittel
wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden
Umständen wie z.B. technischen Störungen nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt online präsentiert werden, so ist der Anbieter berechtigt, die
Online-Präsentation des Werbemittels vorzuverlegen oder nachzuholen.
Davon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, wenn es sich um eine
mehr als nur unerhebliche Verschiebung der Online-Präsentation handelt.
3.4 Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden; es ist daher nicht
ausgeschlossen, dass Konkurrenten des Auftraggebers während des gleichen
Zeitraums und auf derselben Internetseite Werbung schalten.

4. Platzierung
4.1 Die Aufnahme von Werbemitteln auf bestimmten Seiten oder an bestimmten
Stellen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die
Werbemittel an einer bestimmten Stelle erscheinen sollen, und dies vom
Anbieter schriftlich oder in Textform bestätigt worden ist. Rubrizierte Werbemittel
erscheinen in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
4.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der
Werbemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der
Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind
die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entscheidet der
Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung
der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Eine Umplatzierung
des Werbemittels innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn
durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung
des Werbemittels ausgeübt wird.

5. Kenntlichmachung von Werbemitteln
Werbemittel werden vom Anbieter durch Zusätze als solche kenntlich gemacht,
wenn aus der Platzierung oder aufgrund der Gestaltung des Werbemittels
dessen werbliche Absicht nicht deutlich genug hervorgeht.

6. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen
Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder
die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies
gilt auch für einzelne Werbemittel im Rahmen eines Abschlusses. Die Ablehnung
eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Darüber hinaus kann der Anbieter eine bereits veröffentlichte Werbung
zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte
in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die
Verweise (Link) vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1
dieser Ziffer erfüllt werden.

7. Datenanlieferung
7.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier
und geeigneter Werbemittel verantwortlich, die den Vorgaben des Anbieters
entsprechen. Die Werbemittel müssen spätestens sieben Werktage vor
Beginn der Schaltung angeliefert werden. Entsprechendes gilt für die vom
Auftraggeber mitzuteilenden Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen
soll. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung eines
Werbemittels übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung
des Werbemittels und der Anspruch des Anbieters auf Zahlung der
Vergütung bleibt unberührt.
7.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als einen Monat
nach Ende des Schaltzeitraums aufzubewahren.
7.3 Kosten für die Anfertigung bestellter Werbemittel sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels
hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
8.1 Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass
er sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an
den Werbemitteln innehat, die zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er
verpflichtet sich, dem Anbieter die für eine etwaige Abrechnung mit der
GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.
8.2 Im Verhältnis zum Anbieter trägt der Auftraggeber die Verantwortung
für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur Verfügung
gestellten Werbemittel bzw. Daten. Der Auftraggeber verpflichtet sich
den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, die aus der Ausführung
des Auftrags gegen den Anbieter erwachsen freizustellen. Der Anbieter ist
nicht verpflichtet, Aufträge und Werbemittel daraufhin zu prüfen, ob durch
sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der Werbemittel
zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die
Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste
zu tragen.
8.3 Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den ordnungsgemäßen
technischen Zustand der angelieferten Daten. Für Schäden/
Folgeschäden aus fehlerhaften Daten oder aufgrund von Viren, Würmern,
Trojanern oder anderen Schadensquellen, die in den angelieferten Daten
enthalten sind, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter. Sind
etwaige Mängel bei den Werbe-Unterlagen nicht offenkundig, so hat der
Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche, bleibt
jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
8.4 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der
Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung,
Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar
zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen
Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt
übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten
technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

9. Gewährleistung des Anbieters
9.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen
eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende,
bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch
bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern
vollkommen freies Produkt zu erstellen. Eine Gewährleistung erfolgt
nicht bei unwesentlichen Fehlern.
9.2 Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere
vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder
Hardware (z.B. Browser)
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten
Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend
oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert
9.3 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum
(mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen
Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers anteilig für
den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
9.4 Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung der Werbung Anspruch
auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Umfang, in
dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung
im Hinblick auf den Inhalt der Werbung nicht möglich, lässt der Anbieter
eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen
oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber in dem genannten Umfang Anspruch auf Minderung der für
die Werbung vereinbarten Vergütung sowie auf den Rücktritt von dem Vertragsverhältnis.
9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Online-Werbung auf
ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und dem Anbieter Mängel innerhalb
von drei Tagen nach erstmaliger Schaltung unter genauer Bezeichnung
der Beanstandung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Nichtkaufleute
haben dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen
nach erstmaliger Schaltung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Erfolgt
keine fristgemäße Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

10. Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter
Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters,
seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung
für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im letztgenannten Fall ist die
Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren
Schadens.
10.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die
Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.

11. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebedingt oder aus technischen
Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt,
Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern
oder aus vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen aus,
so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei
Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der
Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

12. Preisliste
12.1 Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters
abgerechnet. Der Preis ist die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung.
Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich als Nettopreise. Eventuelle
Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen
Absprachen bestehen.
12.2 Preisänderungen gegenüber Unternehmen im Rahmen eines laufenden
Abschlusses werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dem
Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Der Auftraggeber hat in diesem
Fall ein einmaliges Kündigungsrecht. Der Auftraggeber muss dieses Kündigungsrecht
innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch den
Anbieter schriftlich ausüben. Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt der
Preisänderung.
12.3.Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Werbemittel an Plätzen oder
mittels Werbeformen, die nicht als Belegungsmöglichkeit in der Preisliste
aufgeführt sind, von der Preisliste abweichende Sonderpreise festzulegen.
12.4 Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an
die Preisliste des Anbieters zu halten. Die vom Anbieter gewährte Mittlervergütung,
die sich aus dem Kundennetto (nach Abzug von Rabatt, Boni,
Mängelnachlass) errechnet, darf an den Werbungtreibenden weder ganz
noch teilweise weitergegeben werden.

13. Rechnungsstellung
13.1 Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens
aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung des Werbemittels.
Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer
Belegungsdauer eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum
gestellt.
13.2 Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften,
Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb
von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
13.3 Für elektronische Bezahlsysteme gelten jeweils gesonderte Bedingungen.

14. Zahlungsverzug und Stundung
14.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten
berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte
Zahlungsziel Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
14.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des
Betrages auf dem Bankkonto des Anbieters an. Eingehende Zahlungen
werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der
Hauptsache verrechnet.
14.3 Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund
ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem Anbieter
ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Anbieter
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig.

15. Provisionsanspruch
Eine Provision wird nur von durch den Anbieter anerkannten Werbemittlern
vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler
erteilt wird, ihm die Beschaffung von Texten bzw. Daten obliegt und eine
entsprechende Gewerbeanmeldung vorgelegt werden kann, aus der sich
die Werbemittlertätigkeit ergibt. Dem Anbieter steht es frei, Aufträge von
Werbemittlern / Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen
Ausübung der Mittlertätigkeit bestehen.

16. Datenschutz
16.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden
mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
16.2 Der Anbieter ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante
Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu
Marktforschungszwecken selbst zu nutzen oder an anerkannte Marktforschungsunternehmen
und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung
und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Ist der
Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Anbieter bei Vertragsschluss
schriftlich mitzuteilen.
16.3 Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie
z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von
Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Anbieters gewinnen oder sammeln,
sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung von personenbezogenen Daten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen
Vorgaben einhalten wird. Setzt der Auftraggeber Systeme eines
Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch dieser die jeweiligen Vorgaben
einhält.

17. Chiffrewerbung
17.1 Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden
die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in
dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen werden, werden vernichtet bzw.
gelöscht.
17.2 Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 gr) überschreiten,
sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen.

18. Konzernrabatt
Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der
schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich.
Der Anbieter gewährt Konzernrabatt nur bei privat-wirtschaftlich
organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss
verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei
Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts
beteiligt sind.

19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer
unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die
die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu
erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

20. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen
Anstalten gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters als vereinbart.

21. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme
der Regelungen des internationalen Privatrechts.
Stand: 06.2020